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Weiterbildung zur/zum Praxisanleiter/in in der Pflege

Gemäß § 2 KrPflAPrV und § 2 APflAPrV besteht die Aufgabe der Praxisanleitung darin, „die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten.“ Um dieser Aufgabe gewachsen zu sein, schreibt das Gesetz eine berufspädagogische Weiterbildung vor.

 

Ziele der Weiterbildung

  • Befähigung zur professionellen Begleitung und Führung von Auszubildenden, Fachauszubildenden, Praktikanten und neuen Mitarbeitern

  • Erlangen von pädagogisch didaktischen Fertigkeiten

  • Erweiterung der kommunikativen Kompetenz

  • Erkennen von Lern- und Anleitungssituationen in der Pflege in unterschiedlichen Handlungsfeldern

  • Qualifizierung zur Beurteilung von praktischen Leistungen

 

Voraussetzungen

  • Staatlich anerkanntes Gesundheits- und Krankenpflege-, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege- bzw. Altenpflegeexamen
  • mindestens zweijährige Berufserfahrung
  • Motivation und Eigeninitiative

 

Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsschreiben
  • Lebenslauf
  • Passbild
  • Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung
  • Einverständnis der Pflegedirektion

 

Theoretische Ausbildung

Inhalte der Weiterbildung:

Die Inhalte der Weiterbildung gliedern sich in die Lernbereiche, die die Aus-bildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Kranken- und Kinderkran-kenpflegeschulen in NRW aufführt:

  • Lernprozesse in der Pflegepraxis initiieren, planen, durchführen und evaluieren – 90 Std.
  • Reflexion der eigenen Berufssituation und der Rolle als Praxisanleiter/in – 40 Std.
  • Rahmenbedingungen von Lernprozessen in der Pflegepraxis bzw. von Pflege in unterschiedlichen Handlungsfeldern – 30 Std.

Weitere Details finden unter dem Link  Inhalte der Weiterbildung.

 

Unterrichtsphasen:

Die Praxisanleiterweiterbildung beginnt im April eines jeden Jahres und gliedert sich in 5 Unterrichtsphasen bzw. Blöcke. Die theoretische Ausbildung schließt mit einem Kolloquium am letzten Unterrichtstag ab. Weitere Details finden Sie unter dem Link  Unterrichtsphasen.

 

Praktische Ausbildung

Der praktische Teil von 40 Stunden gliedert sich in zwei Lernaufgaben (LA) und Lerngruppen. Die Lernaufgaben gliedern sich in

  • LA I: Die Ermittlung der Lernvoraussetzungen planen, durch-führen und bewerten
  • LA II: Eine gezielte Anleitungssituation planen, durchführen und bewerten

In den Lerngruppen werden verschiedene Aufgaben der Praxisanleitung diskutiert und bewertet.

 

Abschluss

  • Kolloquium
  • begleitete Anleitung als praktische Prüfung
  • Überreichung des Zertifikates

 

Kosten

490,00 Euro (Für Pflegende der Kooperationspartner fallen keine Kosten an.)

 

Fehlzeiten

Abwesenheiten müssen in Absprache mit dem Leitungsteam der Weiterbildung  nachgeholt werden.

 

Kontakt Karin Große Sudhoff (Kursleitung)

Telefon: 02501 / 17 – 2765

E-mail:  karin.grosse-sudhoff@zfg-st-hildegard.de

 

Gregor Uphoff (Schulleitung)

Telefon: 02501 / 17 – 2750

E-mail:  gregor.uphoff@zfg-st-hildegard.de


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