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Weiterbildung zur/zum Praxisanleiter/in in der Pflege
Gemäß § 2 KrPflAPrV und § 2 APflAPrV besteht die Aufgabe der Praxisanleitung darin, „die Schülerinnen und Schüler schrittweise an die eigenständige Wahrnehmung der beruflichen Aufgaben heranzuführen und die Verbindung mit der Schule zu gewährleisten.“ Um dieser Aufgabe gewachsen zu sein, schreibt das Gesetz eine berufspädagogische Weiterbildung vor.
Ziele der Weiterbildung
Voraussetzungen
Bewerbungsunterlagen
Theoretische Ausbildung Inhalte der Weiterbildung: Die Inhalte der Weiterbildung gliedern sich in die Lernbereiche, die die Aus-bildungsrichtlinie für die staatlich anerkannten Kranken- und Kinderkran-kenpflegeschulen in NRW aufführt:
Weitere Details finden unter dem Link
Unterrichtsphasen: Die Praxisanleiterweiterbildung beginnt im April eines jeden Jahres und gliedert sich in 5 Unterrichtsphasen bzw. Blöcke. Die theoretische Ausbildung schließt mit einem Kolloquium am letzten Unterrichtstag ab. Weitere Details finden Sie unter dem Link
Praktische Ausbildung Der praktische Teil von 40 Stunden gliedert sich in zwei Lernaufgaben (LA) und Lerngruppen. Die Lernaufgaben gliedern sich in
In den Lerngruppen werden verschiedene Aufgaben der Praxisanleitung diskutiert und bewertet.
Abschluss
Kosten 490,00 Euro (Für Pflegende der Kooperationspartner fallen keine Kosten an.)
Fehlzeiten Abwesenheiten müssen in Absprache mit dem Leitungsteam der Weiterbildung nachgeholt werden.
Kontakt Karin Große Sudhoff (Kursleitung) Telefon: 02501 / 17 – 2765 E-mail:
Gregor Uphoff (Schulleitung) Telefon: 02501 / 17 – 2750 E-mail: | |||||||
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